Immaterielles Kulturerbe 2019


Im Rahmen der vierten Bewerbungsrunde wurde am 10.10.2019 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW ein Antrag zur Aufnahme der Kulturform "Stellenwertsystem und Ziffernrechnen" in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingereicht. Wir haben den Antrag gemäß den zusätzlichen Anforderungen der Deutschen UNESCO-Kommission überarbeitet und erweitert (siehe Zwanzigeins – Immaterielles Kulturerbe 2017). Die Begründung wurde nach Vorgabe erstellt, d.h. entsprechend dem aktuellen Bewerbungsformular der Deutschen UNESCO-Kommission:

IKE-Antrag_Stellenwertsystem.pdf 

Das Bildmaterial und die zugehörigen Erläuterungen inkl. Rechteklärungen sowie die Literaturangaben zum Antrag sind in der folgenden pdf-Datei enthalten, die als Anhang zum eigentlichen Antrag mit eingereicht wurde:


Dieser entsprechend den Wünschen der UNESCO-Kommission überarbeitete und erweiterte Antrag wurde unerwartet bereits auf NRW-Ebene abgelehnt, während der vorhergehende Antrag durch die NRW-Jury in 2017 angenommen und vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen der Deutschen UNESCO-Kommission zur Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen worden war. Zur Ablehnung siehe das folgende Schreiben von Frau Ministerialrätin Claudia Determann, Referat für Koordination Kulturgremien, Kultur und Recht des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, vom 16.04.2020:

Ministerium Kultur Wissenschaft NRW_16.04.2020.pdf

Als Begründung der Ablehnung zitieren wir die folgende Passage aus dem Schreiben vom Ministerium: „Die Wichtigkeit und grundlegende Kompetenz von ,Stellenwertsystem und Ziffernrechnen‘ wird allgemein anerkannt, wenngleich nach Dafürhalten der Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen die Befähigung zur praktischen Anwendung im Alltag immer mehr verloren geht. Deswegen unterstützt und befürwortet die Jury das Anliegen der Antragstellenden, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stärker auf diese kulturschaffende Technik zu lenken. Allerdings fehlt eine spezifische Trägergruppe, in Ermangelung deren die mit der Bewerbung als Immaterielles Kulturerbe verfolgten Ziele schwerlich erreicht werden können … Eine erneute Nominierung für das Bundesweite Verzeichnis wird … als aussichtslos eingeschätzt.“

Als Ablehnungsgrund wird also das Fehlen einer „spezifische(n) Trägergruppe“ angeführt. Wir haben allerdings die verschiedenen Trägergruppen des Stellenwertsystems und deren Funktionen in den Kapiteln 6b, 7 und 9 des Antrags explizit benannt, beschrieben und diskutiert. Warum sollte es diesen Trägergruppen nach einer offiziellen Anerkennung von „Stellenwertsystem und Ziffernrechnen“ als einem Immateriellen Kulturerbe durch die UNESCO-Kommission nicht gelingen, „die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stärker auf diese kulturschaffende Technik zu lenken“?

Es bleibt unklar, warum sich bei unserem Antrag ein besonderes Problem mit der spezifischen Trägerschaft ergibt, das so bei anderen, jedoch anerkannten Kulturformen nicht auftreten soll: Was ist z.B. die spezifische Trägerschaft der Reggae-Musik oder des Märchenerzählens? Und warum sollte es diesen Trägergruppen gelingen, „die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stärker auf diese kulturschaffende Technik zu lenken“, aber nicht den von uns benannten Trägergruppen?

Nach zusätzlicher Klärung dieser Fragen mit der Landesstelle „Immaterielles Kulturerbe NRW“ an der Universität Paderborn, wohin im Schreiben des Ministeriums bei Fragen und für weitere Informationen verwiesen wird, ist dieses benannte Manko „fehlende spezifische Trägerschaft“ auch nicht dadurch heilbar, dass z.B. Fachgesellschaften, wie die Deutsche Mathematiker-Vereinigung und/oder die Deutsche Gesellschaft für Didaktik der Mathematik explizit im Antrag als Träger auftreten. Denn die Vorbehalte gegen den Antrag seien eher prinzipieller Natur.

Über tiefer liegende Beweggründe lässt sich nur spekulieren. Unser Anliegen scheint jedoch zu wenig zur Gruppe der in Deutschland üblicherweise anerkannten Kulturgüter zu passen (siehe zum Vergleich die Liste der anerkannten immateriellen Kulturformen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesweites_Verzeichnis_des_immateriellen_Kulturerbes).

Wir sehen drei Problemfelder im Hintergrund dieser geringen Passung, die eine Ablehnung auch motiviert haben mögen.

1) Die in Deutschland anerkannten Kulturgüter sind nicht von gesellschaftstragender Bedeutung (Beispiele: Morsetelegrafie, Orgelbau und Orgelmusik, Reetdachdecker-Handwerk, Sternsingen usw.) Die immaterielle Kulturform „Stellenwertsystem und Ziffernrechnen“ hat dagegen eine so herausragende Funktion für alle modernen Gesellschaften, dass sie mit einer universellen Sprache verglichen werden könnte. Dies führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen den anerkannten Kulturgütern mit geringer gesamtgesellschaftlicher Relevanz und dem immateriellen Kulturerbe „Stellenwertsystem und Ziffernrechnen“ mit seiner fundamentalen Bedeutung für jede moderne Gesellschaft.

2) Man möchte durch die Anerkennung einer Kulturform als Immaterielles Kulturerbe durch die deutsche UNESCO-Kommission insbesondere deutsche Kulturleistungen mit einem besonderen lokalen oder regionalen Bezug herausstellen und stärken (Beispiele: Erforschung und Dokumentation von Flur- und Hausnamen in Bayern, Helgoländer Dampferbörte, Wiesenbewässerung in den Queichwiesen zwischen Landau und Germersheim, Haubergswirtschaft im Siegerland und in angrenzenden Regionen usw.) Unser Anliegen ist anders: Wir betonen den indisch-arabischen Hintergrund des Kulturerbes „Stellenwertsystem und Ziffernrechnen“, d.h. unser Antrag verdeutlicht, dass ein zentrales Kulturgut unserer und aller anderen Gesellschaften Europas tatsächlich nicht-europäisch ist. Die Kulturform „Stellenwertsystem und Ziffernrechnen“ sollte als übergreifendes, gemeinsam gelebtes Kulturgut östlicher und westlicher Zivilisationen begriffen werden. Dies kann zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und zur Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität beitragen Beides sind erklärte Ziele des UNESCO-Übereinkommens. Unser Antrag passt mit seinem weitreichenden, Kulturen überbrückenden Anspruch wenig zu den vielen anerkannten, aber isolierten Kulturformen, die sich auf spezifische lokale oder regionale Gegebenheiten in Deutschland beschränken.

3) Auch gibt es den Vorbehalt, dass Mathematik keine kulturelle Größe sei, sondern ein naturgegebenes „System“. Unser Antrag belegt das Gegenteil: Die Ausdrucksform des Stellenwertsystems (indisch-arabische Ziffern), das Wissen um seine Bedeutung (Darstellung aller Zahlen in einheitlicher Weise) und die damit verbundenen Fertigkeiten (Verarbeitung der Zahlen mit nachprüfbaren Rechenschritten) sind ein wesentliches Kulturerbe der Menschheit. Dieses Wissen wurde in einem langen Prozess hart erarbeitet, was aber kaum in unserer Gesellschaft vermittelt wird. Die Art der didaktischen Behandlung des Ziffernrechnens in deutschen Schulbüchern ist häufig nicht zufriedenstellend. In manchen Darstellungen wird der demotivierende Eindruck erweckt, als wären Ziffern und Algorithmen „vom Himmel gefallen“ und als wäre der Sachverhalt recht banal. Die Tatsache, dass sich ein junger Mensch in Bagdad vor 1200 Jahren diese Erkenntnisse hart erarbeitet hat, sie aufschrieb und durch glückliche Umstände eine lateinische Übersetzung dieses Werkes erhalten blieb, sollte nicht unbeachtet bleiben. Anders als oft vermittelt, ist Mathematik ein von Menschen gestaltetes, also historisches und kulturelles „System“, in diesem Sinne vergleichbar zu von der UNESCO-Kommission anerkannten Kulturformen mit Systemcharakter (Beispiele: Morsetelegrafie, Skatspielen, Anlage und Pflege von Flechthecken usw.) Mit der angestrebten Anerkennung des Stellenwertsystems als einem Immateriellen Kulturerbe sollte auch diese historisch-kulturelle Dimension der Mathematik betont werden. Dieses Anliegen steht in einem Spannungsverhältnis zu dem verbreiteten Vorbehalt, wonach das Betreiben von Mathematik als eine Beschäftigung mit inhaltsleeren und wirklichkeitsfremden Begriffen und nicht als gesellschaftsprägende und kulturschaffende Tätigkeit verstanden wird.

Die deutsche UNESCO-Kommission räumte selbst ein: „interkulturell geprägte kulturelle Ausdrucksformen sind bisher … unterrepräsentiert.“ Die zuständigen Einrichtungen und Kommissionen haben somit eine wesentliche Chance verpasst, mit der Kulturform „Stellenwertsystem und Ziffernrechnen“ ein globales immaterielles Kulturgut der Menschheit in die deutsche Liste aufzunehmen, von wo aus eine internationale Zusammenarbeit und schließlich die internationale Anerkennung durch Aufnahme in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes (Representative List of the Intangible Cultural Heritage of Humanity) hätte erfolgen können. Eine Weiterverfolgung des Themas ist angesichts der aufgezeigten Problemfelder und Vorbehalte dringend angezeigt, allerdings außerhalb des formalen Anerkennungsverfahrens durch die Deutsche UNESCO-Kommission.